Das wichtigste Thema an diesem Abend wird die Beratung darüber sein, wie wir den Ronsdorfer Verschönerungsverein inhaltlich und finanziell in dem KLageverfahren gegen den Neubau der L 419 unterstützen können.
Darüberhinaus wollen wir auch über den Stand des Verfahrens informieren.
Selbstverständlich sind auch darüberhinaus gehende Fragen und Beiträge möglich und erwünscht.
Das Land NRW plant durch das Stadtgebiet von Wuppertal eine weitere vier- bis sechsspurige Straße auf Autobahnniveau, die sog. Südtangente über die jetzige L418 und L
419, zu bauen. Die neue Trasse soll die A 46 vom Sonnborner Kreuz aus mit einem neuen Autobahnanschluss in Höhe von Ronsdorf mit der A 1 verbinden.
Die Idee dazu stammt aus dem vergangenen Jahrhundert. Sie steht im krassen Gegensatz zu den heutigen Erfordernissen zum Schutz von Menschen, Umwelt und Klima. Die Baubehörde argumentiert mit einer Entlastung des überbordenden Autoverkehrs durch Wuppertal, aber selbst das wird nicht eintreten. „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ – seit rund 50 Jahren ist diese Erkenntnis nicht nur wissenschaftlich belegt, sie entspricht auch der subjektiven Erfahrung sehr vieler Menschen in unserem Land. Dennoch werden weiterhin unvermindert Straßen gebaut, wertvolle Landschaft versiegelt, Mensch und Umwelt schädlichen Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt.
Bei dem geplanten Neubau der L 419 kommen im Bereich Ronsdorf Planungsfehler hinzu, die zum Teil ein groteskes Ausmaß annehmen. So wird nach dem ersten Bauabschnitt eine vierspurig ausgebaute Autobahn in die marode zweispurige Blombachtalbrücke münden; in dem von der Stadt als wichtiges Naherholungsgebiet ausgewiesenem Areal des RVV wird es links und rechts der Neubaustrecke keinen Lärmschutz geben; der Verkehr von Ronsdorf zu den übrigen Wuppertaler Stadtteilen ist dann nur noch über eine Autobahn möglich.
Dieser unzeitgemäßen, umweltschädlichen und fehlerhaften Planung haben Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine in über 300 sehr fundierten Einwendungen widersprochen.
Trotzdem wird nun der Bau der Trasse voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 beschlossen. Dann bleibt nur noch eine Klage als die letzte Möglichkeit, diesen völlig unzeitgemäßen Irrsinn zu verhindern.
Der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) ist als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung klageberechtigt und bereit, gegen den Neubau der L 419 zu klagen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Klage werden ca. 50 000 Euro benötigt. Der größte Teil dieser Kosten muss für aufwendige Gegengutachten ausgegeben werden.
Unsere Initiative unterstützt den RVV finanziell.
Die Spendenbeiträge, die wir für eine solche Klage gesammelt haben, wollen wir deswegen dem RVV zur Verfügung stellen.
Unser Spendenaufkommen macht jedoch nur einen Bruchteil der benötigten 50 000 Euro aus.
Deshalb appellieren wir an alle, die unser Vorhaben unterstützen wollen: Tragen Sie mit Ihrer Spende auf das angegebene Spendenkonto des RVV mit dazu bei, die angestrebte Klage zu
ermöglichen.
Spendenkonto des RVV
Stichwort: Klage L 419 Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE71 3305 0000 0075 7064 32
BIC WUPSDE 33XXX
Das ist noch wichtig: Der RVV garantiert durch Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben und jederzeitige Rechenschaftspflicht für die ausschließlich zweckgebundene Verwendung Ihrer Spende zur Vorbereitung und Durchführung der Klage, mit der die renommierte Hamburger Anwältin Dr. Roda Verheyen beauftragt wurde. Garantiert wird ebenso, dass jeder nicht benötigte Euro anteilig an die Spenderinnen und Spender zurückgezahlt wird.
In einem WZ-Artikel vom 15. 11. 2022 unter der Überschrift „Ausbau der L 419 in Wuppertal wird ab Frühjahr 2023 fortgesetzt“ wird der Eindruck hervorgerufen, als sei der Neubau der L 419 im Frühjahr nächsten Jahres eine unumstößliche Tatsache.
Diesem Eindruck muss widersprochen werden.
Nach wie vor ist der Stand des Verfahrens folgender:
Das Land kann nur dann bauen, wenn es einen rechtskräftigen Feststellungsbeschluss zum Neubau der L 419 gibt.
Zur Zeit gibt es weder einen Feststellungsbeschluss und schon gar keinen rechtskräftigen Feststellungsbeschluss.
Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Düsseldorf, hat nämlich bis jetzt noch keinen solchen Beschluss gefasst.
Falls ein solcher Beschluss vorliegen wird, wird der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) mit unserer Unterstützung und der vieler anderer Bürgerinnen und Bürger dagegen klagen.
Erst wenn diese Klage letztinstanzlich abgewiesen würde, wäre ein solcher Feststellungsbeschluss rechtskräftig und das Land könnte bauen.
Aber bis jetzt liegt noch kein solcher Beschluss der Bezirksregierung vor, gegen den der RVV klagen könnte.
Möglich wäre ja auch, dass unsere Einwändungen im vergangenen Jahr so gravierend gewesen sind, dass „Straßen NRW“ diese Enwändungen nicht ausräumen konnte, und nun gezwungen ist, ein neues Deckblattverfahren zu veröffentlichen, gegen das erneut Einwändungen erhoben werden können.
Wir müssen also abwarten, wie sich die Bezirksregierung entscheidet.
Für den Fall, dass sie den Planfeststellungsbeschluss trifft, wird der RVV Klage einreichen.
Dazu wird es dann einen Spendenaufruf mit der Angabe eines Spendenkontos geben.
Unabhängig vom Verfahrensstand steht jedoch die Frage im Raum, wie der zuständige Verkehrsminister des Landes, Herr Krischer von den Grünen, sich zu diesem Neubau einer Autobahn in Ronsdorf verhält, wo doch die Mitglieder seiner Partei vor Ort sich eindeutig gegen einen solchen Autobahnbau ausgesprochen haben.
Nach ca. 19 Tagungsstunden ging am 27. 10. 2021 der Erörterungstermin zu Ende. Insgesamt gab es 300 Einwendungen und ein großer Teil davon wude vorgetragen. Alle Einwenderinnen und Einwender sprachen sich kritisch, fachkundig und überzeugend gegen die vorgelegte Planung aus.
Die Antworten von "Straßen NRW" darauf machten deutlich, dass die PlanerInnen keinen Deut von ihrer Planung abweichen werden. Ihre Begründung war immer die gleiche: Wir sind an den vorgegebenen Kostenrahmen gebunden und dürfen nur das zusagen, was keine zusätzlichen Kosten verursacht - auch nicht z. B. die Erweiterung einer Lärmschutzwand von nur wenigen Metern Länge.
Es wurde deutlich, dass die Schuld für die vorliegende kathastrophale Planung im Wesentlichen nicht bei den Planern, sondern bei dem von der Landesregierung vorgegebenen zu engen Kostenrahmen liegt. Das ist auch der Grund dafür, warum keine für die Umwelt und die Anwohner geeignetere Variante - z. B. eine Troglösung mit Deckel - in die Endfassung der Planung mit aufgenommen wurde; auch wenn diese nur wenig mehr kosten würde als die jetzt geplante Straße.
Nun liegt es bei der Bezirksregierung, die während der Erörterung überdeutlich gewordenen Mängel der Planung zum Anlass zu nehmen, eine erneute Offenlegung der Planung anzuordnen. Ob dies geschehen wird, ist derzeit schwer zu sagen.
Die offensichtlichsten Mängel bestehen in der Auswahl der Variante, die für Mensch und Umwelt die schlechteste ist und in der Aufspaltung der Planung in zwei getrennte Bauabschnitte mit der unausweichlichen Folge, dass nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Engpass "Blombachtalbrücke" zu wesentlichen größeren Verkehrsstörungen führen wird, als sie dort schon jetzt vorkommen.
Angesprochen auf diese gravierenden Mängel reagierten die Vertreter von "Straßen NRW" so wenig überzeugend, ja hilflos, dass die anwesenden Vertreter des Regierungspräsidiums "Straßen NRW" aufforderten, zu diesem Punkt einen erneute schriftliche Stellungnahme abzugeben. Hier könnte also die Möglichkeit bestehen, dass dies der Anlass für eine erneute Offenlegung ist. Aber ebenso gut möglich ist es, dass das Regierungspräsidium - trotz der immensen Mängel der Planung - deren Gültigkeit durch einen Planfeststellungsbeschluss beschließt. Dann bleibt zur Verhinderung dieses umweltschädlichen, unzeitgemäßen Straßenbaus nur noch der Klageweg.
Wir müssen abwarten! Bis dahin empfehlen wir allen, die Einwendungen gemacht haben, unter der im Einladungsschreiben zum Erörterungstermin angegebenen E-Mail-Adresse das Protokoll der zweitägigen Veranstaltung anzufordern. Dieses Protokoll ist sehr umnfangreich, genau und erhellend in dem Sinn, dass alle Einwenungen präzise wiedergegeben werden.
Vielleich wird es doch noch einmal spnnend. Wir bleiben am Ball!
Für all diejenigen, die ihre Einwände mit konkreten Zahlen und Argumenten belegen wollen, ist der unten angeführte Download eine Hilfe. Die darin enthaltenen Angaben beziehen sich alle auf das von Straßen NRW in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten, das seinerseits allen Planungen im Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegt.
Noch gibt es links und rechts der L419 Radwege und viel Grün - noch!
Und so könnte es aussehen, wenn die Autobahn fertig ist.