"Alles gut durchdach", so charakterisiert die CDU die Planungen von Straßen NRW zum Umbau der L 419 zur Autobahn.
Diesen Slogan nimmt A. Heinemann zum Anlass, um in einem kurzen, lesenswerten und pointierten Essay zu bezweifeln, dass wirklich alles gut durchdacht ist.
Ausbau
L419, Wirklich alles gut durchdacht?
Die CDU-Ronsdorf ist über die neue Diskussion zum Ausbau der L419 irritiert. Sie ist nicht neu, sie war noch nie
beendet. Die alte Diskussion war nur etwas leiser geworden und hat seit Anfang 2023 neuen Schwung erhalten.
Der 1. Vorsitzende der CDU Ronsdorf ist über den Meinungswechsel der SPD Ronsdorf überrascht. Diese
unterstützt den Ausbau der L419 in der jetzigen Form nicht mehr. Laut der CDU sei das Populismus.
Das kann so sein, muss es aber nicht. Es kann auch andere Gründe geben.
Das ganze Leben besteht aus Veränderungen und Lernen. Jeder hat das Recht, dazulernen zu dürfen. Manche
lernen schnell, manche langsamer und manche tun sich mit dem Lernen schwer. Und dann gibt es jene, die
beratungsresistent sind.
Unser Ex- und Altkanzler Konrad Adenauer hat einmal gesagt; “Was geht mich mein Geschwätz von gestern an.“
Die Neubewertung eines Sachverhaltes hatte zu seinem Meinungswechsel geführt. Konrad Adenauer war
Mitglied der CDU. Ist somit Populismus eine Erfindung der CDU?
Laut der CDU Ronsdorf seien die Pläne von erfahrenen Fachleuten gut durchdacht worden. Bei den Veranstaltungen
wirkten die Fachleute von Straßen NRW nicht nimmer glücklich, bei dem was sie vortrugen.
Einmal hieß es, man habe sich von den verschiedenen Ausbauvarianten für die billigste Version entschieden. Bei
einer nachfolgenden Veranstaltung räumte man einen Rechenfehler ein. Man habe vergessen einige Positionen
in die Berechnung mit einzubeziehen. Nach erfolgter Korrektur sei die billigste Ausbauvariante sogar deutlich
teurer als eine Tunnellösung. Dennoch werde es eine Tunnellösung nicht geben. Nun soll laut der CDU Ronsdorf
der Tunnelbau den finanziellen Rahmen sprengen. Wer rechnet hier wie? Alles gut durchdacht!
Mit mehr Fahrzeugen wird es mehr Lärm geben. Zwar kann man durch Lärmschutzwände die Ausbreitung des
Lärms punktuell eindämmen, aber die Masse an produziertem Lärm wird dadurch nicht weniger.
Die Fachleute von Straßen NRW betonten immer, sich an die Gesetze zu halten. Nur sind diese nicht immer
sinnvoll und plausibel. Im Fernsehen war zu sehen, dass an einem ausgebauten Teilstück einer Straße
Lärmschutzwände gebaut wurden. Nun finden die Toten auf dem hinter der Lärmschutzwand liegenden Friedhof
endlich ihre Ruhe, während die Anwohner an der nicht ausgebauten Strecke weiterhin keine Lärmschutzwand
erhalten. Alles gut durchdacht im Rahmen der Gesetze. Es ist müßig zu erforschen wer wann welche Gesetze
erlassen hat. Wer wäre für Beschwerden, die laut der CDU eingereicht werden können, zuständig?
Auch im Interesse unserer Enkel sind Natur-, Klima-, Umweltschutz und Verkehrswende sind in aller Munde.
Nun sollen bis zu 30.000 qm eines gesunden Waldes, der CO2 speichert, gefällt und für immer vernichtet werden,
damit auf einer versiegelten Straßenfläche mehr CO2 in die Luft geschleudert werden kann. Und ganz nebenbei
lässt man die Feinstaubwerte nach oben schnellen. Ein intakter Wald senkt die Temperaturen, versiegelte
Flächen bewirken das Gegenteil. Aber es ist alles gut durchdacht.
Der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) ist laut seiner Satzung verpflichtet, seinen Wald zu erhalten und zu
schützen. Das Abtreten oder Verkaufen von Teilen des Waldes ist daher nicht zulässig. Wenn der Ausbau so
durchgeführt werden sollte wie geplant, ist eine teilweise Enteignung des RVV unausweichlich. Das nimmt die
CDU wissentlich in Kauf bzw. befürwortet das. In den Jahren 1936 bis 1942 musste der RVV schon einmal eine
Enteignung über sich ergehen lassen, damit Platz für militärisches Übungsgelände entstand und eine Straße mit
Anschluss zur BAB, der heutigen A1, gebaut werden konnte. Bis auf den BAB-Anschluss wurde alles umgesetzt.
Heute kann der RVV gegen die Enteignung klagen und sollte es auch tun. Die zahlreichen Bürger*innen, die das
Geld für eine Klage gespendet haben, bestärken den Vorstand in seinem Handeln. Das gilt auch für all jene, die
sich mittlerweile zu Wort gemeldet haben und einen verträglichen Ausbau erwarten.
Nach dem Ausbau der L419 wird es noch keinen Anschluss zur BAB A1 geben. Wann diese Arbeiten vom Bund
umgesetzt werden, kann heute niemand sagen. Bis dahin werden sich die Autos auf dem ausgebauten Streckenabschnitt
stauen, denn das Nadelöhr Blombachtalbrücke bleibt bestehen. Aber es ist alles gut durchdacht.
Und dann soll die ca. 60 Jahre alte Blombachtalbrücke, die künftig stärkeren Belastungen ausgesetzt wird, an die
Stadt Wuppertal übergeben werden. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden auf die Stadt zukommen. Laut der
CDU müsse sich das eine Stadt wie Wuppertal leisten können. Schon jetzt sind in der Stadt Brücken gesperrt
oder nur eingeschränkt nutzbar. Es fehlt Geld für Reparaturen. Für die Blombachtalbrücke sollten Zuschüsse vom
Land und vom Bund möglich sein. Dennoch bleibt ein Eigenanteil, der von der finanziell gebeutelten Stadt
erbracht werden muss. Bereits heute werden notwendige Renovierungen für Schulen in die Zukunft verschoben.
Aber es ist alles gut durchdacht.
Fazit: Bei manchen Lösungen wünscht man sich sein Problem zurück.
Resümee der Sitzung des Verkehrsausschusses
am 30. 5. 2023 fand die Sitzung des Verkehrsausschusses statt, bei der u. a. auch über eine gemeinsame Resolution von „Grünen“ und „Linken“ abgestimmt werden sollte.
In dieser Resolution wurde der Stadtrat aufgefordert, den geplanten Ausbau der L 419 zur Autobahn abzulehnen und damit den Beschluss des Stadtrates von vor 13 Jahren rückgängig zu machen. Um es vor
weg zu nehmen: diese Resolution von „Grünen“ und „Linken“ wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt.
Aber der Reihe nach:
Auf dem Rathausvorplatz trafen sich gegen 15.30 Uhr ca. 80 Personen, die mit Transparenten Redebeiträgen, Flugblättern und Musik ihre Gegnerschaft zu dem geplanten Ausbau deutlich machten und
anschließend in guter und zuversichtlicher Stimmung den Sitzungssaal als Zuhörer betraten.
In der Debatte zu der Resolution wurde deutlich, dass es eine Vielzahl guter und zutreffender Argumente gegen den Ausbau gab, Argumente, wie wir sie auch schon seit langem vertreten.
Umso erstaunter war man über die anschließende Abstimmung. Sowohl die Resolution als auch alle eingegangenen Bürgeranträge wurden alle einheitlich mit einer deutlichen Mehrheit von 10:5 Stimmen
abgelehnt.
Alle im Ausschuss vertretenen Mitglieder der „Grünen“ und der „Linken“ sowie der Ronsdorfer Simon Geiß - als einziger Vertreter der SPD-Fraktion- stimmten für die Resolution und die Bürgeranträge;
das waren zusammen 5 Stimmen. Alle anderen Mitglieder des Verkehrsausschusses von SPD, CDU, FDP, Freie Wähler stimmten dagegen.
Das führte dann zu dem Abstimmungsergebnis von 5:10.
Die vielen positiven Argumente in der Debatte wurden wohl überwiegend nicht von Ausschussmitgliedern, sondern von sog. sachkundigen Bürgern, die nicht stimmberechtigt sind, vorgetragen.
Interessant sind auch noch folgende zwei Punkte:
- Die Ratsfraktion der SPD hatte im Vorfeld mehrheitlich beschlossen, in den Ausschüssen und dann auch im Rat gegen die Resolution und die Bürgeranträge zu stimmen.
- Simon Geiß stimmte, wie schon erwähnt, im Verkehrsausschuss nicht so, wie es seine Fraktion beschlossen hatte und ein weiteres SPD-Mitglied verließ vor der Abstimmung den Saal,
weil es weder für den Antrag noch im Sinne der Fraktion abstimmen wollte.
Nachdem, was man aus der SPD-Fraktion gehört hat, wird auch in der entscheidenden Sitzung des Stadtrates die Fraktion in ihrer Mehrheit gegen die Resolution stimmen. Damit behielte dann der alte Beschluss des Stadtrates von vor 13 Jahren seine Gültigkeit und die Stadt Wuppertal würde weiterhin den geplanten Ausbau der L 419 zur Autobahn unterstützen.
Wie auch immer der Rat der Stadt abstimmen wird - das Ergebnis hat nur einen symbolischen Wert, da die Entscheidung über den Bau der Autobahn nicht bei der Stadt Wuppertal, sondern beim Land NRW und bei dessen Verkehrsminister liegt.
Der Verkehrsminister muss zur Stellungnahme aufgefordert werden. Und hier müssen vor allem die Mitglieder der „Grünen“ vor Ort aktiv werden.
1. Link öffnen
2. Erfahren, wie ein Bürgerantrag funktioniert
3. Vorformulierten Antrag benutzen und ergänzen oder eigenen Antrag formulieren
4. Bürgerantrag abschicken
Das Land NRW plant durch das Stadtgebiet von Wuppertal eine weitere vier- bis sechsspurige Straße auf Autobahnniveau, die sog. Südtangente über die jetzige L418 und L
419, zu bauen. Die neue Trasse soll die A 46 vom Sonnborner Kreuz aus mit einem neuen Autobahnanschluss in Höhe von Ronsdorf mit der A 1 verbinden.
Die Idee dazu stammt aus dem vergangenen Jahrhundert. Sie steht im krassen Gegensatz zu den heutigen Erfordernissen zum Schutz von Menschen, Umwelt und Klima. Die Baubehörde argumentiert mit einer Entlastung des überbordenden Autoverkehrs durch Wuppertal, aber selbst das wird nicht eintreten. „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“ – seit rund 50 Jahren ist diese Erkenntnis nicht nur wissenschaftlich belegt, sie entspricht auch der subjektiven Erfahrung sehr vieler Menschen in unserem Land. Dennoch werden weiterhin unvermindert Straßen gebaut, wertvolle Landschaft versiegelt, Mensch und Umwelt schädlichen Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt.
Bei dem geplanten Neubau der L 419 kommen im Bereich Ronsdorf Planungsfehler hinzu, die zum Teil ein groteskes Ausmaß annehmen. So wird nach dem ersten Bauabschnitt eine vierspurig ausgebaute Autobahn in die marode zweispurige Blombachtalbrücke münden; in dem von der Stadt als wichtiges Naherholungsgebiet ausgewiesenem Areal des RVV wird es links und rechts der Neubaustrecke keinen Lärmschutz geben; der Verkehr von Ronsdorf zu den übrigen Wuppertaler Stadtteilen ist dann nur noch über eine Autobahn möglich.
Dieser unzeitgemäßen, umweltschädlichen und fehlerhaften Planung haben Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine in über 300 sehr fundierten Einwendungen widersprochen.
Trotzdem wird nun der Bau der Trasse voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 beschlossen. Dann bleibt nur noch eine Klage als die letzte Möglichkeit, diesen völlig unzeitgemäßen Irrsinn zu verhindern.
Der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) ist als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung klageberechtigt und bereit, gegen den Neubau der L 419 zu klagen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Klage werden ca. 50 000 Euro benötigt. Der größte Teil dieser Kosten muss für aufwendige Gegengutachten ausgegeben werden.
Unsere Initiative unterstützt den RVV finanziell.
Die Spendenbeiträge, die wir für eine solche Klage gesammelt haben, wollen wir deswegen dem RVV zur Verfügung stellen.
Unser Spendenaufkommen macht jedoch nur einen Bruchteil der benötigten 50 000 Euro aus.
Deshalb appellieren wir an alle, die unser Vorhaben unterstützen wollen: Tragen Sie mit Ihrer Spende auf das angegebene Spendenkonto des RVV mit dazu bei, die angestrebte Klage zu
ermöglichen.
Spendenkonto des RVV
Stichwort: Klage L 419 Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE71 3305 0000 0075 7064 32
BIC WUPSDE 33XXX
Das ist noch wichtig: Der RVV garantiert durch Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben und jederzeitige Rechenschaftspflicht für die ausschließlich zweckgebundene Verwendung Ihrer Spende zur Vorbereitung und Durchführung der Klage, mit der die renommierte Hamburger Anwältin Dr. Roda Verheyen beauftragt wurde. Garantiert wird ebenso, dass jeder nicht benötigte Euro anteilig an die Spenderinnen und Spender zurückgezahlt wird.
In einem WZ-Artikel vom 15. 11. 2022 unter der Überschrift „Ausbau der L 419 in Wuppertal wird ab Frühjahr 2023 fortgesetzt“ wird der Eindruck hervorgerufen, als sei der Neubau der L 419 im Frühjahr nächsten Jahres eine unumstößliche Tatsache.
Diesem Eindruck muss widersprochen werden.
Nach wie vor ist der Stand des Verfahrens folgender:
Das Land kann nur dann bauen, wenn es einen rechtskräftigen Feststellungsbeschluss zum Neubau der L 419 gibt.
Zur Zeit gibt es weder einen Feststellungsbeschluss und schon gar keinen rechtskräftigen Feststellungsbeschluss.
Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Düsseldorf, hat nämlich bis jetzt noch keinen solchen Beschluss gefasst.
Falls ein solcher Beschluss vorliegen wird, wird der Ronsdorfer Verschönerungsverein (RVV) mit unserer Unterstützung und der vieler anderer Bürgerinnen und Bürger dagegen klagen.
Erst wenn diese Klage letztinstanzlich abgewiesen würde, wäre ein solcher Feststellungsbeschluss rechtskräftig und das Land könnte bauen.
Aber bis jetzt liegt noch kein solcher Beschluss der Bezirksregierung vor, gegen den der RVV klagen könnte.
Möglich wäre ja auch, dass unsere Einwändungen im vergangenen Jahr so gravierend gewesen sind, dass „Straßen NRW“ diese Enwändungen nicht ausräumen konnte, und nun gezwungen ist, ein neues Deckblattverfahren zu veröffentlichen, gegen das erneut Einwändungen erhoben werden können.
Wir müssen also abwarten, wie sich die Bezirksregierung entscheidet.
Für den Fall, dass sie den Planfeststellungsbeschluss trifft, wird der RVV Klage einreichen.
Dazu wird es dann einen Spendenaufruf mit der Angabe eines Spendenkontos geben.
Unabhängig vom Verfahrensstand steht jedoch die Frage im Raum, wie der zuständige Verkehrsminister des Landes, Herr Krischer von den Grünen, sich zu diesem Neubau einer Autobahn in Ronsdorf verhält, wo doch die Mitglieder seiner Partei vor Ort sich eindeutig gegen einen solchen Autobahnbau ausgesprochen haben.
Nach ca. 19 Tagungsstunden ging am 27. 10. 2021 der Erörterungstermin zu Ende. Insgesamt gab es 300 Einwendungen und ein großer Teil davon wude vorgetragen. Alle Einwenderinnen und Einwender sprachen sich kritisch, fachkundig und überzeugend gegen die vorgelegte Planung aus.
Die Antworten von "Straßen NRW" darauf machten deutlich, dass die PlanerInnen keinen Deut von ihrer Planung abweichen werden. Ihre Begründung war immer die gleiche: Wir sind an den vorgegebenen Kostenrahmen gebunden und dürfen nur das zusagen, was keine zusätzlichen Kosten verursacht - auch nicht z. B. die Erweiterung einer Lärmschutzwand von nur wenigen Metern Länge.
Es wurde deutlich, dass die Schuld für die vorliegende kathastrophale Planung im Wesentlichen nicht bei den Planern, sondern bei dem von der Landesregierung vorgegebenen zu engen Kostenrahmen liegt. Das ist auch der Grund dafür, warum keine für die Umwelt und die Anwohner geeignetere Variante - z. B. eine Troglösung mit Deckel - in die Endfassung der Planung mit aufgenommen wurde; auch wenn diese nur wenig mehr kosten würde als die jetzt geplante Straße.
Nun liegt es bei der Bezirksregierung, die während der Erörterung überdeutlich gewordenen Mängel der Planung zum Anlass zu nehmen, eine erneute Offenlegung der Planung anzuordnen. Ob dies geschehen wird, ist derzeit schwer zu sagen.
Die offensichtlichsten Mängel bestehen in der Auswahl der Variante, die für Mensch und Umwelt die schlechteste ist und in der Aufspaltung der Planung in zwei getrennte Bauabschnitte mit der unausweichlichen Folge, dass nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Engpass "Blombachtalbrücke" zu wesentlichen größeren Verkehrsstörungen führen wird, als sie dort schon jetzt vorkommen.
Angesprochen auf diese gravierenden Mängel reagierten die Vertreter von "Straßen NRW" so wenig überzeugend, ja hilflos, dass die anwesenden Vertreter des Regierungspräsidiums "Straßen NRW" aufforderten, zu diesem Punkt einen erneute schriftliche Stellungnahme abzugeben. Hier könnte also die Möglichkeit bestehen, dass dies der Anlass für eine erneute Offenlegung ist. Aber ebenso gut möglich ist es, dass das Regierungspräsidium - trotz der immensen Mängel der Planung - deren Gültigkeit durch einen Planfeststellungsbeschluss beschließt. Dann bleibt zur Verhinderung dieses umweltschädlichen, unzeitgemäßen Straßenbaus nur noch der Klageweg.
Wir müssen abwarten! Bis dahin empfehlen wir allen, die Einwendungen gemacht haben, unter der im Einladungsschreiben zum Erörterungstermin angegebenen E-Mail-Adresse das Protokoll der zweitägigen Veranstaltung anzufordern. Dieses Protokoll ist sehr umnfangreich, genau und erhellend in dem Sinn, dass alle Einwenungen präzise wiedergegeben werden.
Vielleich wird es doch noch einmal spnnend. Wir bleiben am Ball!
Für all diejenigen, die ihre Einwände mit konkreten Zahlen und Argumenten belegen wollen, ist der unten angeführte Download eine Hilfe. Die darin enthaltenen Angaben beziehen sich alle auf das von Straßen NRW in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten, das seinerseits allen Planungen im Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegt.
Noch gibt es links und rechts der L419 Radwege und viel Grün - noch!
Und so könnte es aussehen, wenn die Autobahn fertig ist.